Einmal jährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Jedes stimmberechtigte Mitglied kann bis sechs Wochen vorher schriftlich die Aufnahme von Tagesordnungspunkten in die Tagesordnung verlangen. Die Einladung wird vom Vorstand mindestens vier Wochen vorher unter Angabe der Tagesordnung, schriftlich, per Telefax oder per E-Mail abgesandt. Weitere Details sind in der
Satzung enthalten.
Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:
- Definition der Grundsätze der Vereinstätigkeit
- Wahl der Vorstandsmitglieder
- Entgegennahme des jährlichen Tätigkeitsberichtes des Vorstandes
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl des Kassenprüfers
- Beschluss über den Haushaltsplan und Festlegung des jährlichen Mitgliedsbeitrages sowie eventueller Umlagen
- Änderungen der Vereinssatzung
- Auflösung des Vereins
Die
Protokolle der Mitgliederversammlungen sind für jeden einsehbar. [
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