DOAG 25 – Neue Satzung macht die DOAG fit für die Zukunft

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Diese Woche müsste jedes stimmberechtigte DOAG-Mitglied den diesjährigen Jahresbericht in seinem Briefkasten vorfinden. Darin wird das Projekt DOAG 25 vorgestellt: die Reform der DOAG-Satzung. Über diese neu gefasste Satzung soll die Mitgliederversammlung in November beschließen. Welche Änderungen bringt sie mit sich? Was will die DOAG damit bewirken? Das erfahren Sie in einer Artikelserie. Warum denn überhaupt eine neue Satzung, wird manch einer fragen. Dafür gibt es eine Reihe von triftigen Gründen. DOAG Online informiert über Sinn und Zweck eines Projekts namens DOAG 25.

Heute noch arbeitet die DOAG auf der Grundlage der Satzung von 1988 und hat also ein ziemlich veraltetes Betriebssystem. Denn bei der DOAG ist fast nichts mehr so, wie es damals war. Zur Veranschaulichung seien ein paar Beispiele genannt: Die Zahl der Mitglieder ist explodiert (aktueller Stand: 5764), nicht zu sprechen von den Veranstaltungen, die wie Pilze aus dem Boden schießen (über 100 jährlich). Zudem gibt die DOAG inzwischen drei Zeitschriften mit insgesamt 14 Ausgaben im Jahr heraus und informiert auf DOAG Online. Dieses rasante Wachstum stellt den Verein vor ganz andere Herausforderungen als in der Gründungszeit.

Die DOAG ist nicht nur gewachsen, sondert hat sich auch noch strukturell verändert und neue Facetten bekommen. Die Gründe dafür sind zum größten Teil bei Oracle zu finden, das seine Einkaufstour zielstrebig fortsetzt. Der Datenbank-Spezialist, der sich inzwischen als Hersteller von Business-Anwendungen auf dem Markt etabliert hat, probiert sich jetzt an das Hardware-Geschäft. Umso viele Themen und Produkte, die die DOAG als deutsche Oracle-Anwendergruppe – der Name ist Programm – abzudecken hat.

Bessere Vertretung der Mitglieder

Um die Interessen der Anwender zielgruppengerechter zu adressieren, hat die DOAG ihre Struktur bereits mit Beschlüssen auf Basis der bisherigen Satzung angepasst (siehe Abbildung 1): Die Einführung der vier Communities mit der Einbindung in die DOAG-Leitung war das Ergebnis (wir berichteten). Nun gilt es, mit dem nächsten Schritt diese Struktur in die Satzung zu integrieren.

Die größte Änderung in der Neufassung ist die Einführung einer Delegiertenversammlung. Diese steht im Mittelpunkt einer fortentwickelten Struktur und repräsentiert die Mitgliedervielfalt (siehe Abbildung 2).

In der Delegiertenversammlung werden die strategische Ausrichtung und die Zieldefinitionen der DOAG festgelegt. Sie ist für die Wahl und Entlassung des operativen Vorstands zuständig. Sie beschließt u.a. über den Budgetplan, nimmt den Tätigkeits- und Finanzbericht entgegen und übernimmt die Wahl von Kassenprüfern. Auch kann sie Änderungen der Satzung vornehmen.

Aufgaben der Delegiertenversammlung im Überblick:

  • Strategische Ausrichtung und Zieldefinition
  • Wahl des operativen Vorstands
  • Beschluss über den Budgetplan
  • Entgegennahme des Tätigkeits- und Finanzberichts
  • Entlastung des Vorstands
  • Wahl von Kassenprüfern
  • Änderungen der Satzung

 

Im Gegensatz zur bisherigen Mitgliederversammlung, bei der lediglich rund 3 Prozent der Mitglieder anwesend waren, und die nur etwa zwei Stunden dauerte, werden bei der Delegiertenversammlung über eineinhalb Tage 54 Teilnehmer vertreten sein. So werden die Interessen alle Mitglieder repräsentiert und in der Delegiertenversammlung berücksichtigt.

Die Delegierten in der Delegiertenversammlung:

  • 17 Repräsentanten der Regionalgruppen
  • 20 Vertreter aus den derzeit vier Communities
  • 5 gewählte Vertreter natürlicher Mitglieder
  • 5 gewählte Vertreter korporativer Mitglieder unter 500 Mitarbeitern
  • 5 gewählte Vertreter korporativer Mitglieder über 500 Mitarbeitern
  • 2 studentische Vertreter

Darüber hinaus haben die Mitglieder Informationsrechte hinsichtlich des jährlichen Tätigkeits- und Finanzberichts des Vorstands. Sie können die Aufnahme von Tagesordnungspunkten in der Delegiertenversammlung verlangen, Anträge zur Delegiertenversammlung stellen und erhalten einen umfassenden Bericht der Delegiertenversammlung sowie Feedback zu ihren Anträgen. Die Delegiertenversammlung kann eine Mitgliederversammlung einberufen, wenn wesentliche Grundsatzbeschlüsse gefasst werden sollen. Fünf Prozent der stimmberechtigten Mitglieder können ebenfalls die Einberufung verlangen.

Wie geht es jetzt weiter?

Nach dem Beschluss der Satzungsänderung auf der Mitgliederversammlung im November 2012 erfolgt ab Januar 2013 die Aufstellung der Kandidaten für die Wahl zur Delegiertenversammlung.

Abhängig vom Eintrag der Neufassung im Vereinsregister kann voraussichtlich im ersten Quartal 2013 die Wahl der Delegiertenversammlung erfolgen, die voraussichtlich im Juni 2013 zum ersten Mal zusammenkommt. Dort findet dann die Neuwahl des Vorstands statt. 

Das Vereinsregister Berlin-Charlottenburg hat die neue Satzung bereits geprüft und der ab der nächsten Seite abgedruckten Neufassung zugestimmt, sodass nach einer positiven Verabschiedung mit einem schnellen Eintrag zu rechnen ist.