Juristische Aspekte und vielfältige rechtliche Herausforderungen spielen auch in der Arbeit der DOAG und der Vertretung der Mitgliederinteressen eine immer größere Rolle. Die fachlichen Kompetenzen der DOAG Competence Center werden zukünftig durch das am 20. April 2018 gegründete DOAG Legal Council ergänzt. Dieses wird die Arbeit der DOAG Gremien und Competence Center mit einer Expertise im IT-Recht begleiten. Ob Vertragsgestaltung, Lizenzierung oder Datenschutz – das DOAG Legal Council wird rechtliche Themen für IT-Spezialisten zugänglicher machen und der DOAG bei der Vertretung der Interessen der Mitglieder zur Seite stehen. Denn ein Anlass zu dieser Initiative sind die seit Jahren diskutierten Anliegen zu rechtlichen Fragen der DOAG, für die Oracle bisher keine befriedigenden allgemeingültigen Lösungen lieferte.
Die Gründungsversammlung mit den ersten Mitgliedern des DOAG Legal Council fand parallel zur diesjährigen Delegiertenversammlung des Vereins statt. Die zukünftig noch um weitere Mitglieder ergänzte Runde bringt fundiertes Wissen zusammen und bildet die Plattform eines Austausches fachlicher und rechtlicher Betrachtungen. Schon beim ersten Treffen wurde die Erörterung der vieldiskutierten Themen „Lizenzierung von Oracle-Produkten in virtualisierten Umgebungen“ und „Datenschutz in der Oracle-Cloud“ als prioritäre Aufgaben des Council identifiziert und mit ersten Überlegungen begonnen.
Als Koordinator des DOAG Legal Council konnte der ehemalige DOAG Vorsitzende Dr. Dietmar Neugebauer Rechtsanwältin Dr. Jana Jentzsch aus der Sozietät Jentzsch IT, Hamburg, und Rechtsanwalt Dr. Thomas Thalhofer aus der Sozietät Noerr, München, begrüßen. Rechtsanwalt Dr. Jan Bohnstedt von Bartsch Rechtsanwälte, Frankfurt, ist weiteres Mitglied. Der langjährige Berater der DOAG, Rechtsanwalt Carsten J. Diercks, wird in dieser Runde die juristische Seite koordinieren.
Dr. Dietmar Neugebauer betonte bei der Gründung: „Wir freuen uns, mit dem DOAG Legal Council ab sofort bei rechtlichen Fragen auf die Fachkompetenz spezialisierter Rechtsanwälte zurückgreifen zu können. Wir sind sicher, dass wir gemeinsam mehr für unsere Mitglieder erreichen können, sei es über unsere Informationsplattform, oder vor allem im Gespräch mit Oracle.“
Die Mitglieder des Council sind von der DOAG ausgewählt worden und engagieren sich ehrenamtlich. Dabei wird keine Rechtsberatung im Einzelfall erfolgen, sondern allgemeine Betrachtungen von rechtlichen Fragen. Die Ergebnisse werden unter anderem in Form von Artikeln oder Vorträgen im Rahmen der DOAG in das DOAG Netzwerk eingebracht. Für darüberhinausgehende Beratung können die Mitglieder der DOAG direkten Kontakt zu den Anwälten aufnehmen.


