Neben einer Verschärfung der Informations- und Dokumentationspflicht bei der Datenverarbeitung bringt die Verordnung beispielsweise mit dem Recht auf Datenübertragbarkeit Änderungen mit sich, die in vielen Unternehmen erhebliche Auswirkungen auf die IT-Organisation haben dürften.
Der Datenbank-Spezialist Christian Pfundtner nimmt das Thema sehr ernst. Auf einer Veranstaltung der DOAG im Herbst 2016 bezeichnete er die zu erwartenden Strafen für Unternehmen und deren Verantwortlichen als existenzbedrohend. „Die Strafen treffen zwar in erster Linie die Unternehmen, aber diese können bei Fahrlässigkeit oder anderen Verfehlungen Regressansprüche an den Verantwortlichen richten“.
Ab dem 25. Mai 2018 könnten bei Verstößen Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängt werden. Darüber hinaus drohen auch Abmahnungen wegen Wettbewerbswidrigkeit und Verbraucherschutzklagen.
Die DOAG wird das Thema bis zum Inkrafttreten der Grundverordnung weiterverfolgen.
Alle Informationen dazu finden Sie auf einer Themenseite des Competence Center Security.
Weiterführende Links:
- Themenseite: EU-Datenschutzgrundverordnung: Der Count-down läuft
- Präsentation (RA Carsten Diercks): Die EU-DSGVO zusammengefasst
- Präsentation (Christian Pfundtner): Die EU-DSGVO in der Praxis
- Quelle: Grundverordnung (EU 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates)

