Oracle hat für die E-Business Suite passendes Tool für GDPR/DSGVO herausgebracht

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Für die Umsetzung von Vorgaben durch die General Data Protection Regulation (GDPR)/Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat Oracle ein passendes Tool für die E-Business Suite herausgebracht: Das Oracle E-Business Suite Person Data Removal Tool (DRT).

Viele User und auch die DOAG hätten sich bei Oracle für diese Lösung stark gemacht, so Dirk Blaurock, Themenverantwortlicher für Oracle Applications Management.

Dieses Tool überschreibt ausgewählte Daten von HR-Mitarbeitern, TCA (Training, Consulting, Auditing)-Partnern und Foundation (FND)-Benutzern in den Applikationsdatenbank-Tabellen der Oracle E-Business Suite.

Business Analysten identifizieren mit diesem Tool ausgewählte Personen, deren Daten entfernt werden sollen, führen Prüfungen durch, um sicherzustellen, dass die ausgewählten Personen keine aktiven Transaktionen haben, und entfernen ausgewählte Daten für Personendatensätze, die diese Prüfungen bestehen. Die Business Analysten können die Einschränkungen für jede Person überprüfen. Sie können Änderungen in der Anwendung vornehmen, um die Bedingungen für eine Einschränkung zu entfernen und die Prüfungen erneut auszuführen. Auch können sie Prüfungen, die Warnungen liefern, übersteuern.

Die Datenentfernung konzentriert sich in erster Linie auf das Überschreiben und Verschleiern ausgewählter Daten. Daten werden physisch nicht gelöscht, sondern mit anderen Inhalten überschrieben, die dann später auch in der „List of Values“ erscheinen.

Das Tool entbindet Anwenderunternehmen nicht davon, auch Customizations und Add-ons zu prüfen. Das Löschen erfolgt in der Produktionsdatenbank selbst und nicht in den Backups oder sonstigen Kopien – zum Beispiel bei Partnerunternehmen, an die Daten weitergegeben wurden.

Das Dokument zu diesem Tool ist in der Oracle Note 2388237.1 hinterlegt, auf die Nutzer mit gültigem Supportvertrag Zugriff haben.