Die Wahlen zur DOAG-Delegiertenversammlung steht bevor. Zwischen dem 19. und dem 30. Januar 2015 haben wahlberechtige Mitglieder der DOAG die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben. Wie vor zwei Jahren finden die Wahlen elektronisch statt. Dies gab der DOAG-Wahlausschuss, vertreten durch Oliver Pyka, Andreas Ellerhoff und Reiner Bünger, am 16. Oktober bekannt.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind nach der bestehenden Satzung natürliche Mitglieder, studentische Mitglieder, Ehrenmitglieder und korporative Mitglieder, vertreten durch ihre Repräsentanten. Alle Wahlberechtigten werden rechtzeitig eine entsprechende Wahlbenachrichtigung per E-Mail erhalten.
Alle Mitglieder der DOAG können kandidieren
Für das zweijährige Amt des Delegierten kandidieren können nicht nur die Wahlberechtigten, sondern auch assoziierte Mitglieder. Damit können alle Mitglieder der DOAG in der Delegiertenversammlung repräsentiert werden.
Die Nominierung der Kandidaten findet vom 19. November bis 03. Dezember 2014 statt.
Weitere Informationen können Sie hier einsehen.


