Oracle gegen usedSoft: Europäischer Gerichtshof verhandelt über Vertrieb von gebrauchten Softwarelizenzen

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Seit über fünf Jahren dauert der Rechtsstreit zwischen Oracle und dem Gebrauchtsoftware-Händler usedSoft an. Nun könnte er ein baldiges Ende finden: Heute verhandelt der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Rechtmäßigkeit des Handels mit Software-Lizenzen in der gesamten Europäischen Union.

Seit über fünf Jahren dauert der Rechtsstreit zwischen Oracle und dem Gebrauchtsoftware-Händler usedSoft an. Nun könnte er ein baldiges Ende finden: Heute verhandelt der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Rechtmäßigkeit des Handels mit Software-Lizenzen in der gesamten Europäischen Union.

usedSoft erwarte mit großer Zuversicht die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, meinte ein usedSoft-Sprecher auf Anfrage von DOAG Online. „Dass nun der Europäische Gerichthof ein abschließendes Urteil fällen soll, ist eine konsequente und richtige Entscheidung. Schließlich beruht der Weiterverkauf von Download-Software auf europäischen Regelungen, die auch europaweit klargestellt werden müssen. Software ist – sofern sie gekauft wurde – das Eigentum des Käufers. Also muss er seine Software auch ohne Einschränkung weiterverkaufen dürfen.“

Währenddessen gab heute Oracle eine Pressemitteilung heraus, in der der Konzern sich als Verteidiger von Software-Entwicklern darstellt und vor „ernsthaften Risiken für Endanwender und Innovationen in der Software-Branche“ warnt.  

„EU Gesetze schützen Firmen wie usedSoft nicht, die mit nichts anderem als heißer Luft handeln. Das Copyright umfasst verschiedene Rechte, einschließlich, aber nicht begrenzt auf das Recht zu entscheiden, ob eine Lizenz übertragbar ist oder nicht. usedSoft behauptet, sie wären in der Lage, Lizenzen an Dritte zu übertragen, obwohl sie das tatsächlich nicht können“, so Uwe Hornung, Vertreter von Oracle bei dem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.

Der Rechtsstreit hatte damals vor dem Landgericht München begonnen, nachdem usedsoft damit geworben hatte, Lizenzen für gebrauchte Oracle-Software anzubieten. 2008 hatte das Oberlandesgericht München das Urteil des Landgerichts München bestätigt und eine Entscheidung gegen den Second-Hand-Händler ausgesprochen. Vergangenes Jahr ging der Fall vor den Bundesgerichtshof (BGH), der ihn schließlich dem EuGH vorlegte. Oracle erwartet, dass der Europäische Gerichtshof sein Urteil in einigen Monaten bekannt gibt.

usedSoft handelt mit gerbrauchten Softwarelizenzen und verspricht Unternehmen somit erhebliche Einsparungen. Das Unternehmen hatte Ende 2011 nach Meinungsverschiedenheiten mit einem Investor Insolvenz angemeldet. Die Firma habe nach eigener Aussage das Insolvenzverfahren genutzt, um sich umfassend zu sanieren.