Oracle: Lizenzverstöße bei Support-Anfragen?

  • Erstellt von Christian Trieb, Michael Paege, Lisa Damerow
  • Oracle, Datenbank, Lizenzierung, Support

Zurzeit kontaktieren DOAG-Mitglieder die DOAG bezüglich des fragwürdigen Verhaltens von Oracle-Support-Mitarbeitern bei der Bearbeitung von Service Requests. 

Konkret stellt sich der Sachverhalt so dar, dass ein Oracle-Support-Mitarbeiter während des Bearbeitens eines Service Requests den Kunden auffordert, eine Aktion in einer Oracle-Datenbank zur Analyse des Problems durchzuführen. Allerdings liegt dieser Aktion oftmals ein Skript oder eine Tätigkeit zugrunde, die nicht bei jedem Kunden durch lizenzierte Oracle-Produkte abgedeckt ist; etwa durch Nutzung von nicht lizenzierten Datenbank-Optionen oder vor allem nicht lizenzierten Oracle Enterprise Manager Packs. Vor allem Auswertungen von Features des Diagnostics Pack werden oft angefordert, sogar bei Kunden, die nur eine DB Standard Edition (SE1, SE oder SE2) betreiben und lizenziert haben. Falls der Kunde diese Aktion dann dennoch durchführt, hat er einen Lizenzverstoß begangen – unabhängig davon, ob der Kunde dies wissentlich oder unwissentlich getan hat.

Der Leiter des DOAG Competence Centers Support und Vorstandsmitglied, Christian Trieb, hat Oracle mit dieser Situation konfrontiert und um Abhilfe gebeten. Oracle vertritt allerdings den Standpunkt, dass die Lizenzverantwortung beim Kunden liege. Der Kunde solle das Ausführen des Skripts beziehungsweise die geforderte Aktion in einer solchen Situation ablehnen. Der Oracle-Support-Mitarbeiter müsse sich dann um eine Alternative bemühen.

Die DOAG ist der Meinung, dass es sich Oracle hiermit zu einfach macht. Ein Mitarbeiter des Oracle Support sollte den Kunden zumindest auf die Lizenzpflicht einer geforderten Aktion hinweisen, denn gerade in einer komplexen und/oder zeitkritischen Fehlersituation hat nicht jeder Oracle-DBA die Lizenzvereinbarung vollständig im Blick. Hier liegt es auch an Oracle, den Kunden nicht in diese Falle laufen zu lassen und ihn prophylaktisch zu informieren. Falls nötig, ist es sehr sinnvoll, die entsprechenden Oracle-Support-Mitarbeiter durch entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen darauf zu sensibilisieren. Die DOAG lässt Oracles Verhalten durch das DOAG Legal Council prüfen und bewerten.