Die Zeitschriften der DOAG – Printausgabe ja oder nein?

  • Erstellt von Marcos López
  • Zeitschriften, Geschäftsstelle

Sechsmal im Jahr werden die DOAG-Zeitschriften an die Abonnentinnen und Abonnenten versendet. Was viele nicht wissen: Im eigenen Profil kann gewählt werden, ob man die Printausgabe erhalten möchte oder nicht.

Abbildung 1: Klicke in "Mein Profil" auf "Interessen & Abonnements"© DOAG e.V.
Teil 2 der Anleitung zum Abbestellen der Druckausgaben der DOAG-Zeitschriften.
Abbildung 2: Scrolle in "Interessen & Abonnements" ganz nach unten© DOAG e.V.
Teil 3 der Anleitung zum Abbestellen der Druckausgaben der DOAG-Zeitschriften.
Abbildung 3: Setze das Häkchen, wenn du die Printausgabe erhalten möchtest© DOAG e.V.
Teil 4 der Anleitung zum Abbestellen der Druckausgaben der DOAG-Zeitschriften.
Abbildung 4: Alle Infos zum Abo und die Möglichkeit zu kündigen© DOAG e.V.

Viele Mitglieder entscheiden sich aus den unterschiedlichsten Gründen dazu, ihre DOAG-Magazine nur noch online genießen zu wollen, das heißt sie möchten auf die gedruckte Ausgabe verzichten. Erstens: weil sie der Umwelt zuliebe auf gedrucktes Papier verzichten wollen und im Sinne der Nachhaltigkeit zum Beispiel auf Ressourcenverbrauch (Papier, Tinte, Transport) und CO2-Bilanz achten. Zweitens: weil eine Online-Version der gedruckten Produkte als PDF auf allen Endgeräten verfügbar ist, unterschiedlich skaliert werden kann und zudem noch die Texte und Bilder mit Copy & Paste auf vielfältigste Weise verwertet werden können (Snapshots, Postings, Blogs, Präsentationen etc.).

Was viele nicht wissen: Ob ein DOAG-Mitglied, das die DOAG-Zeitschriften kostenlos erhält, die gedruckten Ausgaben ins real existierende Old-School-Postfach per Versand erhält oder sich rein auf die am Tag der Veröffentlichung verfügbare Online-Version der Zeitschrift konzentriert, kann es selbst entscheiden. Über das eigene Profil und mit wenigen Klicks! Wir zeigen, wie das geht.


Schritt 1: Logge dich in dein DOAG-Profil ein. Klicke dazu auf der Startseite der DOAG oben rechts auf "Anmelden". Wenn du noch kein eigenes Profil hast, dann erstelle bitte eines, denn ohne ein eigenes DOAG-Profil kannst du keine Einstellungen bezüglich der Zeitschriften tätigen.

Schritt 2: Wenn du in deinem Profil eingeloggt bist, siehst du die Übersicht "Mein Profil" (Abbildung 1). Klicke als nächstes auf "Interessen und Abonnements" (siehe Abbildung 1, grüner Pfeil).

Schritt 3: Man gelangt nun in die Übersicht von "Interessen & Abonnements" (Abbildung 2) und kann hier eine Vielzahl von Themen anklicken, um Informationen und News- bzw. Infoletter über diese zu erhalten. Um die Druckausgaben der DOAG-Zeitschriften abzubestellen, muss man an dieser Stelle aber nach unten scrollen (siehe Abbildung 2, grüner Pfeil).

Schritt 4: Wenn du nach unten gescrollt hast, gelangst du zur Übersicht "Meine Zeitschriften-Abonnements" (Abbildung 3). In der Zeile darunter "Zeitschriftenabos" kannst du nun anklicken, ob du eine Printausgabe der von dir abonnierten Zeitschrift haben möchtest und ob du wünschst, eine E-Mail-Info darüber zu erhalten. Diese Optionen sind jeweils aktiv, wenn du das Häkchen auf rotem Hintergrund siehst. Wenn du nur einen Kreis ohne Häkchen siehst, wird dir keine Druckausgabe zugstellt bzw. keine Info-Mail über die aktuelle Veröffentlichung gesendet. 

Schritt 5: Wenn du am Ende der Zeile, in der deine Zeitschrift aufgelistet ist, die kleine Klammer (>) ganz rechts anklickst (siehe Abbildung 4, grüner Pfeil), kannst du übrigens einsehen,

  • seit wann dein Abo aktiv ist sowie
  • das Zeitschriftenarchiv aufrufen
  • und sehen, ob dein Abo kostenlos ist oder nicht.

Bitte bedenken: Die Box "Kündigen", wie Abbildung 4, sehen übrigens nur Abonnenten bezahlter Abonnements. Mitgliederabos können auf diesem Weg nicht gekündigt werden. Hier kann aber die Bezugsmenge auf 0 gesetzt werden. Mitgliederabos enden in der Regel mit der Beendigung der Mitgliedschaft.


Solltest du darüber hinaus eines Tages ganz und gar auf die Zeitschriften verzichten wollen, kannst du sie mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen, das heißt spätestens am 30. September eines laufenden Jahres muss eine Kündigung ausgesprochen werden, damit sie am 1. Januar des Folgejahres greift. Dafür klickst du auf die kleine Box "Kündigen" (Abbildung 4, unter dem grünen Pfeil), wählst in der dann erscheinenden Pop-up-Box den Kündigungsgrund aus und bestätigst das Pflichtfeld der Kündigung.

Wir wünschen dir viel Spaß mit unseren Zeitschriften, denn dafür arbeitet die Redaktion Monat für Monat inklusive eines über Jahrzehnte gewachsenen Netzwerkes an Expertinnen und Experten, deren ehrenamtlicher Input in die vielen Fachberichte, Tutorials, Darstellungen und Artikel zu jedwedem Thema der IT von unschätzbarem Wert ist. Dafür sagen wir an dieser Stelle gerne noch einmal: Herzlichen Dank!